Hebamme Bad Bocklet Ute Hammerl

Über mich

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Ich freue mich sehr, euch auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen.

Ich bin Jahrgang 1981, verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Hebammenexamen habe ich 2003 erfolgreich absolviert. Anschließend habe ich als Hebamme im St. Josef Krankenhaus Schweinfurt gearbeitet und nach ein paar Jahren die Kreißsaalleitung übernommen. Parallel zu der Hebammentätigkeit im Kreißsaal war ich von Anfang an freiberuflich in der Geburtsvorbereitung und Nachsorge tätig.

Mit der Zeit wurde der Wunsch, Frauen von Beginn der Schwangerschaft bis weit in die Stillzeit hinein betreuen zu können für mich immer wichtiger. Um mich verstärkt auf die langfristigen Betreuungen konzentrieren zu können, habe ich meine Arbeitsstelle im St. Josef Krankenhaus Schweinfurt aufgegeben. Für mich ist es sehr wichtig, meine "Frauen" kompetent, vollumfänglich und individuell zu betreuen. Um dies verwirklichen zu können, habe ich im September 2017 eine Hebammenpraxis (Hebammenpraxis & Familienzentrum, Am Stahlbrunnen 3, 97708 Bad Bocklet) neu eröffnet.

Ich engagierte mich seit Jahren aktiv im Hebammen Verband. Mein Anliegen ist es, Arbeitsbedingungen und Fortbildungsmöglichkeiten für uns Hebammen mitzugestalten. Vom 01.01.2011 bis 30.06.2014 hatte ich das Ehrenamt der 1. Bezirksvorsitzenden des Hebammenverbandes Unterfranken ausgeübt.

Mit meinen Angeboten betreue und begleite ich werdende Mütter und ihre Familien von der Frühschwangerschaft bis weit nach der Geburt. Seht euch unter der Rubrik "Hebammenleistungen" die zahlreichen Angebote an. Bestimmt ist das Richtige für euch dabei.

Hier ein kleiner Auszug meiner Qualifikationen:
  • Klassische Homöopathie
  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Maja-Fortbildung
  • Kursleiterin für Aquafitness in der Schwangerschaft
  • Erweiterte Stillberatung
  • Familienhebamme
  • Rückbildung nach Heller
  • Babymassage
  • Kursleiterin für Mama-Fit-Kurse
  • Low-Level-Lasertherapie
  • Kinesio-Taping
  • Praxisanleiterin nach § 6 Abs. 2 Satz 2 HebG
  • Verantwortliche Pflegekraft nach § 71 und § 80 SGB XI